Häufige Fragen

Von der Anmeldung bis zur Prüfung – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Fehlt etwas? Rufen Sie uns einfach an.

Wie melde ich mich bei Fahrschule Köster an?

Kommen Sie zu unseren Bürozeiten an einem der drei Standorte vorbei oder rufen Sie uns an. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie – sofern schon vorhanden – Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis mit.

Was kostet der Führerschein bei Ihnen?

Das hängt von der Führerscheinklasse und Ihrem persönlichen Übungsaufwand ab. Wir gehören bewusst nicht zu den Billig-Fahrschulen mit versteckten Paketpreisen, sondern nennen Ihnen die aktuellen Preise ehrlich und verständlich im persönlichen Gespräch – telefonisch oder direkt an einem unserer Standorte.

Wie lange dauert die Ausbildung bis zur Prüfung?

Das ist individuell verschieden und hängt von Vorkenntnissen, Übungsaufwand und wie regelmäßig Sie Fahrstunden nehmen ab. In der Theorie erarbeiten wir den Stoff gemeinsam im Klassenverbund, in der Praxis üben wir so lange, bis Sie sich sicher fühlen.

Muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Ja, für die meisten Führerscheinklassen ist ein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen Pflicht. Diesen können Sie z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, dem ASB oder den Johannitern in Ihrer Nähe absolvieren – die Bescheinigung reichen Sie einfach bei der Anmeldung ein.

Ab wann kann ich mit dem theoretischen Unterricht beginnen?

Der theoretische Unterricht kann bereits vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, dann planen wir gemeinsam den passenden Einstieg für Ihre Klasse.

Was ist begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?

Mit BF17 legen Sie die Prüfung schon mit 17 ab und erhalten die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Auflage, bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung zu fahren. Begleiten darf Sie eine im Führerschein-Antrag eingetragene Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzt und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister hat. Das schafft Sicherheit, bevor es alleine weitergeht.

Kann ich einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Eine Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat bleibt in Deutschland gültig und muss nicht umgeschrieben werden. Bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Umschreibung ohne Prüfung möglich ist oder ob zusätzliche Prüfungsteile nötig sind, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Bieten Sie auch Auffrischungsstunden für Wiedereinsteiger an?

Ja. Egal ob nach einer längeren Fahrpause oder einfach zur Sicherheit – wir stellen Ihnen gezieltes Fahrtraining zusammen, das an Ihr aktuelles Können anknüpft.

An welchem Standort sollte ich mich anmelden?

Ganz wie es für Sie am besten passt – viele unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler wählen den Standort, der ihrem Wohnort oder ihrer Schule am nächsten liegt. Alle drei Standorte bilden in denselben Klassen aus.

Das sollten Sie zur Anmeldung mitbringen

Damit es bei Ihrem ersten Termin schnell geht, hier die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis über einen Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Bei Antragstellenden unter 18 Jahren: schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Grundstoff, Sonderfahrten, Probezeit – in der Fahrausbildung fallen einige Fachbegriffe. Hier die wichtigsten kurz erklärt.

Grundstoff
Der theoretische Lernstoff, der für alle Führerscheinklassen gleich ist – etwa Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln und Gefahrenlehre.
Zusatzstoff
Theoretischer Lernstoff, der nur für Ihre jeweilige Führerscheinklasse gilt – zum Beispiel Fahrphysik beim Motorrad oder Ladungssicherung beim LKW.
Sonderfahrten
Pflichtfahrstunden unter besonderen Bedingungen: auf der Landstraße, der Autobahn und bei Dunkelheit. Sie ergänzen die normalen Übungsfahrten und bereiten gezielt auf reale Verkehrssituationen vor.
Grundfahraufgaben
Fahrmanöver, die auf dem Übungsplatz oder verkehrsarmen Straßen trainiert werden – etwa Einparken, Wenden oder eine Gefahrbremsung.
Probezeit
Die ersten zwei Jahre nach der Führerscheinprüfung. Bei bestimmten Verkehrsverstößen wird sie verlängert und ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet.
Begleitperson (bei BF17)
Eine im Führerschein-Antrag eingetragene Person, die den Fahranfänger beim begleiteten Fahren ab 17 begleitet. Voraussetzung: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beantworten Ihre Frage gerne persönlich.

05130 39344